Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diesen Abwassergebührenbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe 
Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim 
Abwasserzweckverband "Einzugsgebiet Eisleben", Landwehr 9, 06295 Lutherstadt Eisleben einzulegen.
 
Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und bedarf nach § 119 Abs. 4 AO 1977 keiner Unterschrift.
 
Hinweise
Dieser Gebührenbescheid ergeht aufgrund der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für 
die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes "Einzugsgebiet Eisleben" vom 22.09.1999 
(Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) und deren Änderungen in der jeweils gültigen Fassung.
Beachten Sie bitte die Zahlungstermine und ersparen Sie sich und uns damit Mehraufwand und zusätzliche 
Kosten. Nach Zahlungstermin werden fällig gewesene Beträge angemahnt und ggf. gebühren- und 
kostenpflichtig eingezogen.
 
Die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH (SLE GmbH), Kurt-Wein-Str.10 in 06295 Lutherstadt Eisleben 
wurde nach § 20 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung durch den Abwasserzweckverband 
"Einzugsgebiet Eisleben" beauftragt, die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, die Abgabenabrechnung, 
die Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden sowie die Entgegennahme der zu entrichtenden 
Abgabe, durchzuführen. Für Rückfragen steht Ihnen die SLE GmbH natürlich gern zur Verfügung.
 
Gebührenpflicht
Gebührenpflichtig für die Benutzungsgebühr ist der Benutzer der Einrichtung. Gebührenpflichtig ist neben 
dem Grundstückseigentümer außerdem der Nießbraucher oder ein sonstiger zur Nutzung des Grundstücks 
dinglich oder obligatorisch Berechtigter. Die Gebührenpflicht des Mieters bzw. Pächters begrenzt sich auf 
den jeweiligen Mieter bzw. Pächter zurechenbaren Anteil an den Abwasser- gebühren. Mehrere 
Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Melden Sie bitte jeden Wechsel der Gebührenpflicht bzw. deren 
Neuentstehung.
 
Unser Abrechnungsverfahren in Stichworten
Wir haben eine Jahresverbrauchsabrechnung mit gleichbleibenden Abschlagszahlungen und einer 
Jahresendabrechnung (Bescheid). Wann die für die Bescheiderstellung erforderlichen Zählerablesungen 
stattfinden, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Abwassergebührensatzung des 
Abwasserzweckverbandes "Einzugsgebiet Eisleben". Von diesem Bescheid werden die an uns gezahlten 
Abschlagszahlungen abgesetzt und so ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Restforderung.
 
Datenschutzhinweise
Wir weisen darauf hin, dass alle für die Abrechnung erforderlichen, auf Ihre Person bezogenen Daten von 
uns gespeichert und verarbeitet und - soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften 
notwendig - an dritte Stellen weitergegeben werden.
 
Hinweise zum Abwassergebührenbescheid
Die entsorgte Abwassermenge wird nach dem gültigen Gebührensatz abgerechnet. Jede Gebühren- bzw. 
Satzungsänderung wird im Amtsblatt des Landkreises Mansfelder Land und laut ortsüblichen 
Bekanntmachungsordnungen für Satzungen in den Mitgliedskommunen bekanntgegeben.
 
 
Wenn Sie die Beträge abbuchen lassen, spart das für Sie Kosten und Zeit!