| Rechtsbehelfsbelehrung |
| Gegen diesen Abwassergebührenbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe |
| Widerspruch erheben. Der Widerspruch ist schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim |
| Abwasserzweckverband "Einzugsgebiet Eisleben", Landwehr 9, 06295 Lutherstadt Eisleben einzulegen. |
| Dieser Bescheid wurde maschinell erstellt und bedarf nach § 119 Abs. 4 AO 1977 keiner Unterschrift. |
| Hinweise |
| Dieser Gebührenbescheid ergeht aufgrund der Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für |
| die Abwasserbeseitigung des Abwasserzweckverbandes "Einzugsgebiet Eisleben" vom 22.09.1999 |
| (Abwasserbeseitigungsabgabensatzung) und deren Änderungen in der jeweils gültigen Fassung. |
| Beachten Sie bitte die Zahlungstermine und ersparen Sie sich und uns damit Mehraufwand und zusätzliche |
| Kosten. Nach Zahlungstermin werden fällig gewesene Beträge angemahnt und ggf. gebühren- und |
| kostenpflichtig eingezogen. |
| Die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH (SLE GmbH), Kurt-Wein-Str.10 in 06295 Lutherstadt Eisleben |
| wurde nach § 20 Abs. 4 der Abwasserbeseitigungsabgabensatzung durch den Abwasserzweckverband |
| "Einzugsgebiet Eisleben" beauftragt, die Ermittlung der Berechnungsgrundlagen, die Abgabenabrechnung, |
| die Ausfertigung und Versendung von Abgabenbescheiden sowie die Entgegennahme der zu entrichtenden |
| Abgabe, durchzuführen. Für Rückfragen steht Ihnen die SLE GmbH natürlich gern zur Verfügung. |
| Gebührenpflicht |
| Gebührenpflichtig für die Benutzungsgebühr ist der Benutzer der Einrichtung. Gebührenpflichtig ist neben |
| dem Grundstückseigentümer außerdem der Nießbraucher oder ein sonstiger zur Nutzung des Grundstücks |
| dinglich oder obligatorisch Berechtigter. Die Gebührenpflicht des Mieters bzw. Pächters begrenzt sich auf |
| den jeweiligen Mieter bzw. Pächter zurechenbaren Anteil an den Abwasser- gebühren. Mehrere |
| Gebührenpflichtige sind Gesamtschuldner. Melden Sie bitte jeden Wechsel der Gebührenpflicht bzw. deren |
| Neuentstehung. |
| Unser Abrechnungsverfahren in Stichworten |
| Wir haben eine Jahresverbrauchsabrechnung mit gleichbleibenden Abschlagszahlungen und einer |
| Jahresendabrechnung (Bescheid). Wann die für die Bescheiderstellung erforderlichen Zählerablesungen |
| stattfinden, entnehmen Sie bitte der jeweils gültigen Abwassergebührensatzung des |
| Abwasserzweckverbandes "Einzugsgebiet Eisleben". Von diesem Bescheid werden die an uns gezahlten |
| Abschlagszahlungen abgesetzt und so ergibt sich entweder ein Guthaben oder eine Restforderung. |
| Datenschutzhinweise |
| Wir weisen darauf hin, dass alle für die Abrechnung erforderlichen, auf Ihre Person bezogenen Daten von |
| uns gespeichert und verarbeitet und - soweit zur Vertragserfüllung oder aufgrund gesetzlicher Vorschriften |
| notwendig - an dritte Stellen weitergegeben werden. |
| Hinweise zum Abwassergebührenbescheid |
| Die entsorgte Abwassermenge wird nach dem gültigen Gebührensatz abgerechnet. Jede Gebühren- bzw. |
| Satzungsänderung wird im Amtsblatt des Landkreises Mansfelder Land und laut ortsüblichen |
| Bekanntmachungsordnungen für Satzungen in den Mitgliedskommunen bekanntgegeben. |
| Wenn Sie die Beträge abbuchen lassen, spart das für Sie Kosten und Zeit! |