Abrechnungslösung - Umsetzung GPKE/GeLi Gas zum 01.10.2010 >>
Anzeige des Gebrauchmachens von der Möglichkeit des abweichenden Datenaustausches gemäß Ziffer 3 des Beschlusses vom 20.08.2007 sowie Ziffer 5 des Beschlusses vom 11.07.2006 der BNA.
Netzanschluss >>
Der Netzanschluss ist die Anbindung von Letztverbrauchern, Erzeugungs- und Speicheranlagen sowie nachgelagerter Elektrizitäts- und Erdgasversorgungsnetze an das Verteilungsnetz der SLE GmbH auf vertraglicher Grundlage mittels Leitungen.
Rechtsgrundlage für den Netzanschluss ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
vom 13. Juli 2005 mit den §§ 17 – 19 sowie die nachgelagerten Verordnungen über die "Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung" (Niederspannungsanschlussverordnung - NAV)
und die "Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck" (Niederdruckanschlussverordnung - NDAV).
Die nachfolgenden Veröffentlichungen enthalten die allgemeinen Bedingungen sowie die technischen Mindestanforderungen für den Netzanschluss TAB 2008.
Hier finden Sie die Ergänzenden Bedingungen zur NAV und die Ergänzenden Bedingungen zur NDAV.
Netznutzung >>
Das Strom- und das Erdgasnetz der SLE GmbH steht allen Lieferanten bzw. Transportkunden und Letztverbrauchern diskriminierungsfrei zur Verfügung.
Die Nutzung der Netze erfolgt nach den Maßgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, den Netzzugangs- und den Netzentgeltverordnungen für Strom und Erdgas, sowie beim Erdgas nach der Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs.1b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Erdgasversorgungsnetzen.
Auf den untergeordneten Seiten sind die nötigen Informationen zu finden.
Informationen Netznutzung Strom >>
Informationen Netznutzung Erdgas >>