Festlegung des Grundversorgers nach § 36 Abs. 2 EnWG

Grundversorgung Strom

  

Als Grundversorger wird jeweils das Energieversorgungsunternehmen, welches die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert, bezeichnet.

 

Die Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung sind laut Energiewirtschaftsgesetz verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 01. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzulegen sowie bis 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen und der nach Landesrecht zuständigen Behörde mitzuteilen.

 

Die Feststellung am 01. Juli 2012 hat ergeben, dass die Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH gem. § 36 EnWG Grundversorger im Netzgebiet der Lutherstadt Eisleben in den Kalenderjahren 2013 bis 2015 ist.

Dies wurde dem Ministerium für Wirtschaft, Technologie und Verkehr des Landes Sachsen-Anhalt schriftlich mitgeteilt.

 

Die allgemeinen Bedingungen für die Versorgung in Niederspannung sowie die allgemeinen Stromtarife für die Grundversorgung erhalten sie über die Homepage der Stadtwerke Lutherstadt Eisleben GmbH (www.sle24.de).

 

 

Festlegung Grundversorger

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2013 - 2015

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  Historie Grundversorger   

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2010 - 2012

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